Um eine Immobilie bewerten zu können, ist die Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zwingend nötig.
Aktueller Grundbuchauszug
Das Ausstellungsdatum des Grundbuchauszugs darf nicht länger als 3 Monate vor dem Zeitpunkt der Antragsstellung zur Schätzung zurückliegen.
Der Grundbuchauszug muss auch das Bestandsverzeichnis Abteilung I und II beinhalten.
Planunterlagen
Baubeschreibung, Berechnungen der Wohnfläche sowie der bebauten Grundfläche.
Bauzeichnungen
Grundrisse, Ansichten, Schnitte mit Maßangaben
Baujahr des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile
Baujahr von Erweiterung von Gebäudeteilen
Teileigentumserklärung
Aufteilungsplanunterlagen
Aktueller Wirtschaftsplan
Protokolle der Eigentümerversammlungen
Beschlussfassung
Stand der Rücklagen
Wenn vermietet:
Aktuelle Kaltmiete
Einheitswertbescheid
Der aktuelle Einheitswertbescheid wird vom Finanzamt erstellt.
Bescheid der Brandversicherung (Versicherungsschein)
Dieser wird von dem Versicherer ausgestellt, bei dem das Objekt versichert ist. Eine Jahresrechnung ist nicht ausreichend, da diese nicht die erforderlichen Angaben enthält.
Energieausweis
Gern sind bin ich Ihnen bei der Beschaffung behilflich. Sprechen Sie mich an, ich besorge Ihnen die erforderlichen Unterlagen. Dazu benötige ich lediglich eine Vollmacht von Ihnen.
Rechnen Sie jedoch ca. 3 Wochen Zeit dafür ein. Oftmals gibt es bei den Ämtern oder Ausstellern Wartezeiten.
Sofern Originalunterlagen nicht mehr vorhanden sind und auch auf den Bauämtern nicht vorliegen, vermittele ich Ihnen gern einen Kontakt zu einem Fachbetrieb, der Ihnen die Planunterlagen erstellen kann.
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