Sehr oft besitzen Ehepaare ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung.
Sich bei einer Trennung über den Verbleib zu verständigen ist oft schwierig, weil das Verhältnis zerrüttet ist. Trotz Trennung sollten die Noch-Ehepartner an einem Strang ziehen.
Letztlich geht es bei der Immobiliennutzung darum. finanzielle Verluste zu vermeiden und häufig auch um das Wohl ihrer Kinder.
Wenn ein “Miteinander” beim Immobilienverkauf nicht mehr möglich ist, weil man nicht mehr miteinander sprechen mag, dann empfiehlt es sich einen unbeteiligten Dritten, also einen Sachverständigen für Immobilienbewertung, einzuschalten.
Sicher werden Sie einem neutralen Dritten mehr Glauben schenken, als dem Partner mit dem Sie gerade streiten. Fern ab von Emotionen kann Sie der Immobilienexperte bestens beraten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit der Immobilie bei einer Scheidung umgehen. Hier nenne ich Ihnen ein paar Möglichkeiten.
Dabei wird der Erlös unter beiden Expartnern aufgeteilt. Meistens ist diese Lösung unumgänglich, wenn keiner alleine das laufende Darlehen übernehmen kann.
Wichtig ist, dass sich das Paar vor dem Verkauf von einem Experten beraten und den Immobilienwert schätzen lässt. Schließlich dient der Erlös aus dem Verkauf für beide häufig als finanzielle Grundlage eines Neubeginns.
Ist der Hauskredit weitestgehend abbezahlt und haben beide Eigentümer hohe Einkommen, kann vielleicht ein Partner die Immobilie alleine übernehmen, mit den Kindern wohnen bleiben und den anderen ausbezahlen.
In diesem Fall muss allerdings die finanzierende Bank zustimmen, weil die Darlehensverträge angepasst werden müssen, da eine Person aus dem Vertrag aussteigt.
Denkbar ist zudem, dass die Immobilie im gemeinsamen Besitz bleibt, auch nach der Scheidung. Einer von beiden könnte darin wohnen bleiben (eventuell gemeinsam mit den Kindern) und an den Ex-Partner Miete zahlen.
Ferner können sich die beiden Eigentümer darauf verständigen, die Immobilie zu behalten und zu vermieten. Die Mieteinnahmen werden aufgeteilt. Dabei müssen sich beide bewusst sein, dass sie mit einer Stimme gegenüber ihren Mietern auftreten und über Mieterauswahl, Instandsetzungsarbeiten etc. gemeinsam entscheiden müssen.
In beiden Fällen ist eine Einigkeit unter anderem bei Instandsetzungsarbeiten oft schwer zu erreichen.
Was der eine für dringend sanierungsbedürftig hält, ist für den anderen noch längst gut genug. So ist schnell weiterer Streit vorprogrammiert.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Immobilie trotz Scheidung in der Familie zu halten, indem sie an Kinder übertragen wird – mittels Vorerbschaft oder Schenkung.
So könnte beispielsweise die Mutter mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben. Als Vormund der Kinder kann sie bis zu deren 18. Lebensjahr über das Haus verfügen. Diese Alternative bietet sich allerdings eher bei Paaren an, die nur ein Kind haben. Bei Geschwistern könnte es später zu Streitigkeiten kommen.
In jedem Fall sollten Sie sich bei dieser Variante von einem Fachanwalt beraten lassen.
Können sich beide nicht einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung.
Hierbei besteht das Risiko, dass ein geringerer Erlös erzielt wird, als bei einem regulären Verkauf.
Einer der beiden Partner muss hierfür beim zuständigen Amtsgericht die Versteigerung der Immobilie beantragen.
Da sollten Sie sich aber unbedingt von einem Rechtsanwalt, der auf Immobilien- und Scheidungsrecht spezialisiert ist, beraten lassen.
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Petra Kilimann-Bouchon
Geprüfte Immobilienfachwirtin
und
DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1
Rufen Sie mich an tel:05615799132 oder schreiben Sie mir eine Nachricht im Kontaktformular. Auch per E-Mail können Sie mich erreichen: mailto:mail@immobilienbewertung-pkb.de