Geerbte Immobilie

Natürlich werden Sie viele Fragen haben, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erben.

Erfahren Sie hier: 

  • worauf Sie beim Erbe einer Immobilie achten sollen
  • welche Möglichkeiten sich bieten
  • wie man sich am besten vorbereitet

In diesem Fall werden Sie Rechtsnachfolger des Erblassers und damit neuer Eigentümer der Immobilie. Dies beinhaltet aber nicht nur Rechte für Sie, sondern auch Verpflichtungen. 

Daher müssen Sie erst einmal feststellen, ob die Immobilie über einen Wert verfügt, oder gar völlig überschuldet ist. Trifft letzteres zu, sollten Sie das Erbe ausschlagen. 

Beachten Sie jedoch die gesetzlichen Fristen. Nicht immer bleibt viel Zeit, um ein Erbe auszuschlagen. Gern empfehle ich Ihnen dafür einen Notar, der Sie hierbei unterstützt und Sie über die rechtlichen Auswirkungen berät.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

So mancher erlebte beim Erbe eine große Überraschung.

Sie erben mit anderen gemeinsam

Haben Sie gemeinsam mit anderen die Immobilie geerbt, handelt sich es um eine Erbengemeinschaft. Klären Sie mit allen Beteiligten, ob die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. 

Vielleicht möchte einer der Erben die Immobilie komplett übernehmen, dann kann er die Miterben auszahlen. 

In jedem Fall sollten Sie eine Einigung erzielen. Denn im Fall eines Streites bleibt sonst nur die Teilungsversteigerung, welche wirtschaftlich oft die schlechteste Lösung ist.

Sie sind Alleinerbe

Jetzt müssen Sie überlegen, was Sie mit der Immobilie machen wollen? Selbst nutzen und bewohnen? Vermieten? Verkaufen? 

Denken Sie in jedem Fall an die eventuell entstehende Erbschaftsteuer. 

Lassen Sie sich bitte hierzu von einem Steuerberater beraten. Nur dieser kann Sie umfassend beraten und geht ganz individuell auf Ihren Erbfall ein.

Auch eine Immobilienbewertung sollten Sie in jedem Fall einholen.

Brauchen Sie einen Erbschein?
Wann kann man über die Erbimmobilie frei verfügen?

Um die Rechtsnachfolge nachweisen zu können, benötigen Sie einen Erbschein. Sie erhalten den Erbschein auf Antrag beim Nachlassgericht. 

Dann können Sie im Grundbuch den Eigentümerwechsel umschreiben lassen. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt dieses dem Grundbuchamt. 

Bedenken Sie, dass sich der Erhalt des Erbscheins oder / und die Umschreibung im Grundbuch zeitlich sehr hinziehen können. 

Beginnen Sie daher nicht zu früh mit der Vermarktung für Verkauf oder Vermietung. Auch Ihren eigenen Mietvertrag sollten Sie nicht vorher kündigen, wenn Sie die Erbimmobilie selbst beziehen möchten.

Denn solange sind Sie rechtlich noch kein Eigentümer. 

Sie möchten die geerbte Immobilie verkaufen?
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit dafür und bereiten sich gut vor.

Haben Sie sich dazu entschieden, die Immobilie nicht zu behalten, dann sollten Sie nichts überstürzen. 

Sie haben keinen Zeitdruck. 

Lassen Sie sich ausführlich von einem Immobilienmakler, Notar und Steuerberater beraten und lassen Sie die Immobilie von einem Sachverständigen / Gutachter bewerten. 

Gerade ein Verkauf der Immobilie sollte gut vorbereitet werden, damit Sie am Ende nicht doch noch unter Zeitdruck geraten oder finanziellen Schaden nehmen.

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Beim Immobilienerbe ist eine Immobilienbewertung - nicht nur wegen dem Einfluss auf die Erbschaftsteuer - immer notwendig. Gern erstelle ich Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung.

Petra Kilimann-Bouchon
Geprüfte Immobilienfachwirtin 
und 
DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1

Dieses Feld ist obligatorisch

Die E-Mail-Adresse ist ungültig

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Dieses Feld ist obligatorisch

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Kontakt

Rufen Sie mich an tel:05615799132 oder schreiben Sie mir eine Nachricht im Kontaktformular. Auch per E-Mail können Sie mich erreichen: mailto:mail@immobilienbewertung-pkb.de